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Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV)

Zwischen dem anmeldenden Verein (Verantwortlicher, vertreten durch den Vorstand bzw. die für die Mannschaft handelnde Trainerin/den Trainer) und Buchta AI Systems, Inhaber Christian Buchta, Hattersheimer Straße 3, 60326 Frankfurt am Main (Auftragsverarbeiter). Abschluss in Textform durch Bestätigung der Checkbox „Nutzungsbedingungen und AVV“ beim Antrag; der Zeitpunkt wird gespeichert. Entwurf — ersetzt keine anwaltliche Prüfung.

§ 1 Gegenstand und Dauer

Betrieb der App KabinenCheck (wöchentliches anonymes Stimmungsbarometer) für die Mannschaft(en) des Vereins. Dauer: solange die Nutzung besteht (§ 7 der Nutzungsbedingungen).

§ 2 Art, Zweck und Datenkategorien

§ 3 Weisungen und Vertraulichkeit

Der Auftragsverarbeiter verarbeitet nur auf dokumentierte Weisung des Vereins (Weisung = Nutzung der App-Funktionen; weitere Weisungen in Textform an info@buchta.systems). Er verpflichtet mitwirkende Personen auf Vertraulichkeit. Hält er eine Weisung für rechtswidrig, informiert er den Verein unverzüglich.

§ 4 Technische und organisatorische Maßnahmen

Der Auftragsverarbeiter trifft die in Anlage 1 beschriebenen Maßnahmen (Art. 32 DSGVO) und entwickelt sie fort; das Schutzniveau darf dabei nicht sinken.

§ 5 Unterstützung, Betroffenenrechte, Datenpannen

Anfragen Betroffener beantwortet der Verein; der Auftragsverarbeiter unterstützt (Selbst-Export in der App, Deaktivierung mit Pseudonymisierung innerhalb von 10 Werktagen). Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten meldet der Auftragsverarbeiter dem Verein unverzüglich, spätestens innerhalb von 48 Stunden nach Kenntnis, mit den für Art. 33 DSGVO nötigen Angaben.

§ 6 Sub-Auftragsverarbeiter

Der Verein genehmigt die in Anlage 2 genannten Sub-Auftragsverarbeiter (alle EU). Änderungen werden mindestens vier Wochen vorher per E-Mail angekündigt; der Verein kann aus wichtigem Grund widersprechen und die Nutzung beenden.

§ 7 Löschung, Kontrolle, Haftung

Nach Beendigung werden aktive Daten innerhalb von 30 Tagen gelöscht bzw. unwiderruflich pseudonymisiert; verschlüsselte Backups laufen innerhalb von 90 Tagen aus. Der Verein kann die Einhaltung dieser Vereinbarung durch Auskünfte und — nach Ankündigung — durch Kontrollen überprüfen. Die Haftung richtet sich nach Art. 82 DSGVO und den Nutzungsbedingungen.

§ 8 Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Änderungen bedürfen der Textform. Bei Widersprüchen geht diese Vereinbarung den Nutzungsbedingungen vor, soweit der Datenschutz betroffen ist.

Anlage 1 — Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM, Ist-Stand)

Zutritts-/Zugangskontrolle

Zugriffskontrolle (Anwendung)

Anonymitätsschutz (Kern der Anwendung, fünf Schichten)

Übertragungskontrolle

Eingabe-/Verarbeitungskontrolle

Verfügbarkeitskontrolle

Datensparsamkeit / Löschkonzept

Anlage 2 — Sub-Auftragsverarbeiter

Sub-AVZweckDatenartenStandortVertragsgrundlage
Hetzner Online GmbH, Industriestr. 25, 91710 Gunzenhausen Hosting der Anwendung (Cloud-Server, dediziert) alle in § 4 genannten Daten (auf dem Server) Deutschland (Nürnberg) Hetzner AVV (Art. 28)
Hetzner Online GmbH (Object Storage) Ablage der clientseitig verschlüsselten Tagesbackups ausschließlich Chiffrat (ohne Schlüssel kein Personenbezug herstellbar) Deutschland (Nürnberg) Hetzner AVV; vorsorglich gelistet
Brevo (Sendinblue SAS), 106 bd Haussmann, 75008 Paris Transaktionaler E-Mail-Versand (Login, Erinnerungen, Digest) Name, E-Mail-Adresse, Login-Link und Einmal-Code (Klartext der Mail) Frankreich (EU) Brevo DPA (Art. 28)
Brevo (Sendinblue SAS) — SMS (nur bei aktiviertem Kontakt-Import/SMS-Einladung) Transaktionaler SMS-Versand (Einladung + Login-/Erinnerungs-Code) Name (Anrede), Mobilnummer, Einmal-Code (Klartext der SMS) Frankreich (EU) Brevo DPA (Art. 28)
Stripe Payments Europe Ltd., Dublin Abo-Abrechnung/Zahlung des buchenden Vereins (Checkout, Rechnungen, Kundenportal) ausschließlich Vertrags-/Zahlungsdaten des Vereins (Firmenname, Besteller-Kontakt, Rechnungsadresse, Zahlungsmittel). Keine Beschäftigten-, keine Stimmungsdaten Irland (EU); Zahlungsnetzwerk-bedingte Drittlandübermittlung gem. Stripe-DPA (SCC) Stripe DPA (Art. 28)

Für Beschäftigtendaten: kein Sub-AV außerhalb der EU. Externe Verfügbarkeits-Überwachung prüft ausschließlich die öffentliche URL und verarbeitet keine personenbezogenen Daten der Beschäftigten.

AGB · Impressum & Datenschutz

Stand: September 2026 — Entwurf, anwaltliche Prüfung steht aus.